AGBs

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Andrea Baumann & Christophe Barde GbR 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

 

I.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen i. S. von § 310 BGB. Diese werden nachfolgend als Auftraggeber i. S. dieser Geschäftsbedingungen bezeichnet.

 

II.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

III.

Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen den Auftrag ausführen.

 

IV.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

V.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte und Verträge gleicher Art mit dem Auftraggeber.

  

§ 2 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

 

I.

Der Auftraggeber hat uns spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung und/oder andere Leistungen (z. B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) schriftlich zu unterrichten.

   

II.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung und/oder anderer Leistungen notwendig sind (z. B. Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Styleguide etc.), hat uns der Auftraggeber unaufgefordert und spätestens bis 48 Stunden nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.

 

III.

Sofern Wörter in einer Übersetzung mehrere Bedeutungen haben können, sich die Bedeutung jedoch nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, ist die entsprechende Zeichnung oder der Kontext von Seiten des Auftraggebers mitzuliefern.

 

IV.

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR einen Korrekturabzug bis spätestens 1 Woche nach Fertigstellung des Drucks zu überlassen.

 

V.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung mitzuteilen, ob die zu erbringende Übersetzung Fachbereiche beinhaltet, die im Auftrag nicht bezeichnet sind. Wird diese Pflicht durch den Auftraggeber verletzt, hat die Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Unser Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

 

VI.

Kommt der Auftraggeber mit einer Haupt- oder Nebenpflicht in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

  

§ 3 Einsatz von eigenen Mitarbeitern und Unterauftragnehmern

 

I.

Die Dienstleistung ist nicht höchstpersönlich zu erbringen. Die Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR legt fest, welcher Mitarbeiter mit dem Dienstleistungsauftrag befasst wird. Sofern es zweckmäßig und erforderlich ist, bedient sich die Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR Unterauftragnehmern zur Ausführung des Auftrags.

 

II.

Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern verpflichtet sich die Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR, sich vor Weitergabe des Auftrags schriftlich zusichern zu lassen, dass sich dieser zur Vertraulichkeit sowie zur Einhaltung der Eigentums- und Urheberrechte des Auftraggebers verpflichtet.

  

III.

Auch bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern besteht die Geschäftsverbindung ausschließlich zwischen uns und dem Auftraggeber. Eine Kontaktaufnahme zwischen dem eingesetzten Unterauftragnehmer und dem Auftraggeber ist ohne unsere Einwilligung nicht gestattet.

  

§ 4 Lieferfristen

 

I.

Der Ablauf der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher in § 2 näher bezeichneten Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

 

II.

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 5 %, maximal 10 % des Auftragswerts zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt.

 

III.

Setzt uns der Auftraggeber, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 30 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

 

IV.

Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz II. und III. gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

 

V.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers gemäß § 2 voraus.

 

VI.

Der Verzug ist nicht von uns zu vertreten, sofern der Verzug auf einen Netzwerk- oder Serverfehler, andere Leitungs- und Übertragungsstörungen oder Viren zurückzuführen ist.

    

§ 5 Versand des Auftrags, Übertragung

 

I.

Das Risiko des Versands bzw. der elektronischen Übertragung trägt der Absender. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung und/oder andere Leistungen an den Auftraggeber nachweislich ordnungsgemäß versandt wurden.

 

II.

Für eine fehlerhafte oder schadhafte Übertragung der Texte oder für den Verlust sowie Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Postweg haften wir nicht.

  

§ 6 Gewährleistung

 

I.

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach dem HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Sache als genehmigt mit der Folge, dass der Kunde seine Mängelrechte aus den Absätzen II. und III. verliert.

 

II.

Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Übersetzung und/oder andere Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nachbessern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

III.

Schlägt die Nachbesserung durch uns fehl, erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb der vom Auftraggeber angemessenen gesetzten Frist oder wird die Erfüllung durch uns ernsthaft und endgültig verweigert, so hat der Auftraggeber das Recht, nach erfolgter schriftlicher Ablehnungsandrohung Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

IV.

Voraussetzung für unsere Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.

 

V.

Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.

     

§ 7 Haftung

 

I.

Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

II.

Für einfache Fahrlässigkeit haften wir begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

 

III.

Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

IV.

Eine weitergehende Haftung als in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist ausgeschlossen.

 

V.

Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen.

 

VI.

Rechte des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorzuwerfen ist, sowie im Falle der uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und im Falle eines arglistigen Verhaltens unsererseits.

  

§ 8 Kündigung

 

I.

Unter Berücksichtigung der Regelung in diesen Bedingungen ist der Vertrag entsprechend der gesetzlichen Regelungen des BGB kündbar. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, werden ihm bereits fertig gestellte Arbeiten zur Verfügung gestellt und berechnet. Der stornierte, noch nicht fertig gestellte Teil des Auftrags, wird mit 15 % des Auftragswerts in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

II.

Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten der anderen Partei die Durchführung des Vertrags oder des Vertragszwecks so gefährdet ist, dass der kündigenden Partei nicht mehr zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten.

§ 9 Berufsgeheimnis

 

I.

Wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

II.

Die Übertragung des Auftrags auf einen Unterauftragnehmer, der ebenfalls zum Stillschweigen verpflichtet ist, stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

 

III.

Bei einer elektronischen Übertragung zwischen dem Auftraggeber, der Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR sowie einem Unterauftragnehmer kann kein absoluter Schutz des Berufsgeheimnisses garantiert werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Dritte während der Übertragung Zugang zu den Informationen erhalten.

  

§ 10 Vergütung

 

I.

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung sowie Rechnungsstellung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

II.

Neben dem vereinbarten Honorar sind alle tatsächlich angefallenen und vorab mit dem Auftraggeber abgesprochenen Aufwendungen der Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR zu ersetzen.

 

III.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

IV.

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

V.

Die Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR ist berechtigt, grundsätzlich einen Vorschuss in Höhe von maximal 35 % des Auftragswerts zu verlangen. Hiervon wird nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, wenn der Auftrag besonders umfangreich ist oder sich der Sitz des Auftraggebers außerhalb Deutschlands befindet.

 

VI.

Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen oder wird vereinbart, dass der Liefertermin früher als im Auftrag festgelegt zu erfolgen hat, ist die Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR berechtigt, das Honorar entsprechend der Zusatzarbeit zu erhöhen, maximal um 10 % des Auftrags.

 

VII.

Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Paypal (in Euro), Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  

§ 11 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 

I.

Die Übersetzung und/oder andere Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

 

II.

Die Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR behält sich das Urheberrecht vor.

  

§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

 

I.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Andrea Baumann & Christophe Barde GbR und ihren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

II.

Als ausschließlicher Erfüllungsort wird Grafing bei München, Deutschland, vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

III.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten vor dem Amtsgericht das Amtsgericht Ebersberg und vor dem Landgericht das Landgericht München II.

IV.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.

  
 
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